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Schul- und Hausordnung

 

Hausordnung der MS Altenberg

SchUG § 44 Abs 1: Hausordnung und schuleigene Verhaltensvereinbarungen laut Beschluss des Schulforums

Aus Gründen der Lesbarkeit wurde darauf verzichtet, geschlechtsspezifische Formulierungen zu verwenden. Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer und Frauen in gleicher Weise.

 

1)   Regelmäßigkeit:

a)     Die Schüler haben den Unterricht, Schulveranstaltungen und unverbindliche Übungen, für die sie sich angemeldet haben, regelmäßig zu besuchen.

b)     Jedes Fernbleiben von der Schule muss umgehend telefonisch in der Schule oder über „SchoolUpdate“ bekannt gegeben werden. Bei längerer Dauer kann die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung verlangt werden. Dies gilt auch für die Nichtteilnahme am Turnunterricht. Wenn ein Schüler am Turnunterricht nicht teilnehmen kann, so muss er während dieser Zeit dennoch anwesend sein. (Mit Bestätigung der Eltern darf das Kind in Randstunden oder am Nachmittag dem Turnunterricht fernbleiben – für den Heimtransport tragen die Eltern die Verantwortung.)

 

2)   Pünktlichkeit:

a)     Die Schule wird um 7: 00 Uhr geöffnet. Die Fahrschüler dürfen sich bei Schlechtwetter schon vorher in der Garderobe aufhalten. Diese Aufenthaltsgenehmigung wird dem Schüler entzogen, wenn er sich nicht an die Hausordnung hält.

b)    Um 7:40 sind alle Schüler in der Klasse. Der Unterricht beginnt um 7:45.  Alle Schüler bereiten sich auf den Unterricht vor - keine Türsteher!
Für den Unterricht, der in einem anderen Raum stattfindet, werden die Schüler von ihrem Lehrer in der Klasse abgeholt.

c)     Die Klassensprecher haben die Aufgabe, falls fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn kein Lehrer in die Klasse kommt, dies im Konferenzzimmer oder in der Direktion zu melden.

d)    Falls ein Schüler später kommt bzw. vorzeitig die Schule verlassen wird (z.B.: Arztbesuch), muss dies schriftlich begründet werden.

Arzt-  oder Ambulanzbesuche ohne akuten Anlass mögen in der schulfreien Zeit erfolgen.
Im Falle einer plötzlichen Erkrankung ist die Entlassung des Schülers nur nach telefonischer Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten und einer persönlichen Abholung möglich.

 

3)   Pausen

a)     Wir verzichten auf das Pausenzeichen durch die Schulglocke – dennoch halten wir uns an die Pauseneinteilungen.

b)    Die Schüler bleiben auch in den Pausen in ihren Stockwerken.
Ansprechpartner während der Pausen sind die Aufsichtslehrer in den jeweiligen Stockwerken.
Bitte nur in sehr dringenden Fällen ins Konferenzzimmer kommen!

c)     In den 5-Minuten Pausen bleiben wir in der Klasse.

d)    Große Pause: Die Schüler dürfen sich im Turnsaal und im Schulhof unter Aufsicht einer Lehrperson aufhalten.

 

4)   Ordnung in der Schule:

a)     In den Klassen achten alle auf Ordnung und Sauberkeit. Abfälle und Papier kommen in die dafür vorgesehenen Behälter. Mülltrennung! Wir vermeiden Plastikmüll !!!!!

b)    Die Bank- und Regalfächer sind ordentlich eingeräumt!

c)     Spinde in der Garderobe:
Jedem Schüler wird zu Schulbeginn ein verschließbarer Kastenteil zugeteilt. Die Schüler erhalten von ihrem Klassenvorstand für eine Kaution von € 10,- (entspricht den Kosten zur Beschaffung eines neuen Schlüssels) ihren persönlichen Schlüssel.
Die Kaution bekommt der Schüler mit der Rückgabe des Schlüssels am Ende der 4. Klasse wieder zurück.

d)    Alle Schüler tragen in der Schule Hausschuhe (mit einer hellen, nicht färbenden Sohle, keine „Filzpatscherl“).

e)    Mit den Einrichtungsgegenständen ist sorgsam umzugehen.
Bei mutwillig herbeigeführten Beschädigungen oder Beschmutzungen schulischer Einrichtungen oder Lehrmittel haben die Schüler bzw. deren Eltern für den entstandenen Schaden aufzukommen. Die Smartboards dürfen nur von Lehrern bedient werden. Die Schüler müssen die Smartboards in den Pausen in Ruhe lassen!

f)     Aus Gründen der Sauberkeit und Hygiene kauen wir im Schulgebäude keine Kaugummis.

g)    Getränke in der Schule nur bis zu 1l Flaschen – wir trinken in der Pause (Ausnahmeregelungen bei dringendem Bedarf), auf Energydrinks und Cola verzichten wir gänzlich. Ebenso verzichten wir auf EINWEGFLASCHEN!

h)    Die WC – Anlagen sind sauber zu halten. Für Hygieneartikel sind eigene Behälter vorgesehen. Die unnütze Verschwendung von Toilettenpapier, Papierhandtüchern und Flüssigseife verursacht unnötige Kosten und Müll und ist deshalb zu unterlassen.

 

5)   Verhalten in der Schule und im Schulbereich:

a)     Das Handy ist in der Schule grundsätzlich verboten. Während des Unterrichtes bleibt es im Spind.

Bei Verstößen gegen diese Vorschrift muss das Handy in der Direktion hinterlegt werden und darf erst am Ende des Schultages abgeholt werden. Bei Wiederholung des Verstoßes ist das Handy von den Eltern abzuholen.

b)    Radio, CD- Player, MP3-Player werden in der Schule nur im Unterricht mit der Erlaubnis der Lehrkraft benutzt.

c)     Schneeballwerfen vor der Schule und am Ortsplatz ist zu gefährlich und daher unbedingt zu unterlassen!

d)    Vor dem Schulhaus ist das Fahrradfahren, Skaten oder Moped fahren verboten.

e)    Fenster, Vorhänge und Jalousien dürfen nur auf Anordnung der Lehrer bedient werden.
In den Pausen sind die Fenster geschlossen, um gefährliche Unfälle zu vermeiden! 

 

6)   Turnunterricht:

Im Turnunterricht ist Turnbekleidung erforderlich.
Für die Benützung des Sportplatzes sind eigene Sportschuhe mitzubringen.
Aus Sicherheitsgründen müssen Schmuckgegenstände vor dem Turnunterricht abgenommen und Piercings überklebt werden.
Turnschuhe müssen eine helle, nicht färbende Sohle haben.

 

7)   Sicherheit:
In Katastrophen- und Gefahrensituationen ist den Anweisungen des Lehrpersonals unverzüglich Folge zu leisten bzw. nach dem Alarmplan vorzugehen.
Besondere Verhaltensmaßnahmen werden mit dem Klassenvorstand regelmäßig besprochen.

 

8)   Höflichkeit und Verantwortung:

Wir wollen uns stets bemühen, einander wertschätzend und respektvoll zu begegnen:

 

a)     Wir wollen die Kultur des Grüßens hochhalten.

b)     Wir sind höflich zueinander – „Der Ton macht die Musik“ – Zauberwörter: Bitte-Danke-Entschuldigung

c)     Aufeinander wollen wir Rücksicht nehmen; einander wollen wir in persönlicher Achtung begegnen.

d)     Schülern mit Lernschwierigkeiten wird nicht nur von Lehrern sondern auch von uns Mitschülern Hilfe angeboten.

e)     Schülern mit persönlichen Problemen bringen wir Verständnis entgegen und bieten ihnen unaufdringlich Hilfe an.

 

 

 

Ich nehme zur Kenntnis, dass Verstöße gegen diesen Vertrag, je nach Schwere, folgende Konsequenzen nach sich ziehen:

 

·       Ermahnung und Entschuldigung

  • Zusatzaufgabe in der Freizeit
  • Reinigungs-  und Ordnungsdienst in der Schule
  • Wiedergutmachung bzw. Bezahlen von mutwillig herbeigeführten Beschädigungen
  • Mitteilung an die Eltern
  • Verhaltensnote im Zeugnis
  • Ausschluss von Schulveranstaltungen
  • Bericht an die Schulbehörde 1. Instanz und Jugendwohlfahrt
  • Suspendierung

 

Ich erkläre mich mit meiner Unterschrift bereit, diesen Vertrag zu erfüllen.

Die Hausordnung wird zur Kenntnis genommen.


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